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Reiseannullations­versicherung

Sie haben sich auf Ihre Reise gefreut, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert.

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Sie haben sich auf Ihre Reise gefreut, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Können Sie Ihre Reise nicht oder erst später antreten, werden Ihnen die Annullierungs- oder Umbuchungskosten zurückerstattet.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses annulliert oder später angetreten.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 10 000.– : World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 20 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 40 000.–: Visa Platinum.


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.